Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 18.05.1989

Rechtsprechung
   OLG München, 28.02.1989 - 28 W 968/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2583
OLG München, 28.02.1989 - 28 W 968/89 (https://dejure.org/1989,2583)
OLG München, Entscheidung vom 28.02.1989 - 28 W 968/89 (https://dejure.org/1989,2583)
OLG München, Entscheidung vom 28. Februar 1989 - 28 W 968/89 (https://dejure.org/1989,2583)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sachverständiger; Öffentliche Bestellung; Besorgnis der Befangenheit; Handwerksmeister; Konkurrenzunternehmen; Anforderung von Rechnungsunterlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ZPO § 406 Abs. 1, § 42 Abs. 2

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf ein Konkurrent einer Prozeßpartei zum Sachverständigen benannt werden? (IBR 1990, 192)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1088
  • MDR 1989, 828
  • BauR 1990, 117
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 13.11.2000 - 4 W 687/00

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    In Rechtsprechung und Literatur wird die Frage der Befangenheit eines Sachverständigen, der in einem Konkurrenzverhältnis zu einer Partei steht, unterschiedlich beurteilt (Befangenheit bejahend: OLG Köln, ZIP 1990, 58 ff.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 58. Aufl. 2000, § 406 Rn. 11; Münch/Komm ZPO -Damrau, 2. Aufl. 2000, § 406 Rn. 5; Zöller/Greger, 21. Aufl. 1999, § 406 Rn. 8; Musielak/Huber, ZPO -Kommentar, § 406 Rn. 11; Befangenheit ablehnend: OLG Düsseldorf JurBüro 1980, 284; OLG München, MDR 1989, 828 ; Thomas/Putzo, 22. Aufl. 1999, § 406 Rn. 3).

    Der vom Landgericht angeführte Beschluss des Oberlandesgerichts München (MDR 1989, 828 ) ist mit dem vorliegenden Fall nicht hinreichend vergleichbar und führt deshalb auch nicht zu einer anderen Beurteilung.

  • OLG Stuttgart, 28.06.1994 - 9 W 12/94

    Befangenheit eines Sachverständigen; Besorgnis der Befangenheit wegen

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  • LG Mainz, 08.12.2014 - 1 OH 9/13

    Konkurrent als Sachverständiger befangen?

    Denn gerade die Tätigkeit als Handwerksmeister verschafft dem Sachverständigen die für seine Bestellung durch die Handwerkskammer erforderliche besondere Sachkunde für seinen Fachbereich, Wäre der Standpunkt der Antragsgegnerin zutreffend, könnten keine besonders qualifizierten Handwerksmeister mehr öffentlich zu Sachverständigen bestellt werden oder sie müssten sich ausschließlich als Gerichtsgutachter betätigen oder es könnten nur weit entfernt ansässige und nicht bundesweit tätige Gutachter im Gerichtsverfahren bestellt werden (OLG München, NJW-RR 1989, 1088).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 18.05.1989 - 2/9 T 484/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3688
LG Frankfurt/Main, 18.05.1989 - 2/9 T 484/89 (https://dejure.org/1989,3688)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.05.1989 - 2/9 T 484/89 (https://dejure.org/1989,3688)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. Mai 1989 - 2/9 T 484/89 (https://dejure.org/1989,3688)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Welches Gericht ist für den Beweissicherungsantrag örtlich zuständig? (IBR 1990, 53)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1464
  • MDR 1989, 828
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 19.03.1986 - 22 AR 35/86
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.05.1989 - 9 T 484/89
    »...Vor Anhängigkeit des Rechtsstreites in der Hauptsache ist gemäß § 486 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 ZPO nach Wahl des AntrSt. auch dasjenige AG zuständig, in dessen Bezirk der zu beauftragende Sachverständige seinen Wohnsitz hat (OLG Schleswig, MDR 1974, 761,762; OLG München, Rpfleger 1986, 263; BayObLG, BauR 1988, 252 ..).
  • OLG Schleswig, 09.05.1974 - 2 W 41/74
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.05.1989 - 9 T 484/89
    »...Vor Anhängigkeit des Rechtsstreites in der Hauptsache ist gemäß § 486 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 ZPO nach Wahl des AntrSt. auch dasjenige AG zuständig, in dessen Bezirk der zu beauftragende Sachverständige seinen Wohnsitz hat (OLG Schleswig, MDR 1974, 761,762; OLG München, Rpfleger 1986, 263; BayObLG, BauR 1988, 252 ..).
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